AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2014

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird. 
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitaldaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 
2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
3. Die Nutzungsrechte werden erst durch das vollständige Bezahlen des Honorars an den Auftraggeber übertragen. 
4. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung begleicht. 
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen in schriftlicher Form hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so gilt die Änderung als neuer Auftrag und wird auch wie dieser in Rechnung gestellt. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten. Änderungswünsche und Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Lichtbilder schriftlich beim Fotografen einzureichen. Danach sind Reklamationen ausgeschlossen.

 

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Digitaldaten sorgfältig auf entsprechendem Speichermedium. Er ist berechtigt, die von ihm aufbewahrte Digitaldaten fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch unverschuldet eingetretene Verspätungen am Auftragsort entstehen. (hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere Staus, extreme Witterung, unvermittelt auftretende Schäden am PKW). Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend Zeit für Wege zum Auftragsort einzuplanen.
  2. Das Risiko für unverschuldet ausgefallene Termine trägt der Auftraggeber (z.B. fehlende Zuarbeitende wie Stylisten, Visagisten, Bühnenbildner etc.). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, auch mit anderen Beteiligten entsprechende Verträge auszugestalten.

 

V. Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach Angebot und Vertrag

 

VI. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. 
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

VII. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder anderen Datenträgern, ist nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe der Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

 

VII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.